Internes Betriebsabkommen - Zusatzvertrag zum Nationalen Kollektivvertrag
Die einzelnen Südtiroler Jugendtreffs und -Zentren haben bereits vor einigen Jahren dazu angeregt, ein einheitliches Zusatzabkommen (zum Nationalen Kollektivvertrag Handel) für alle Beschäftigten abzuschließen, um das Dienstverhältnis zwischen den einzelnen Trägervereinen und den darin tätigen Hauptamtlichen zu regeln.Das n.e.t.z. hat diese Anregung wahr genommen und in den letzten 2 Jahren gemeinsam mit Hauptamtlichen und Vorständen in der Offenen Jugendarbeit ein "Internes Betriebsabkommen" erarbeitet, das einen Vorschlag zur Regelung des Arbeitsverhältnis darstellt, der an die jeweiligen Gegebenheiten der einzelnen Träger angepasst werden kann. Das "Interne Betriebsabkommen" ist sehr arbeitnehmerfreundlich ausgerichtet und schafft bestmögliche Rahmenbedingungen für einen längeren Verbleib der Arbeitnehmer im jeweiligen Treff/-Zentrum.
Das ausgearbeitete Betriebsabkommen wurde von einem Arbeitsrechtsberater und von der Gewerkschaft ASGB auf die rechtliche Norm überprüft und gut geheissen. Das Betriebsabkommen ist als Vorschlag zur Regelung des Arbeitsverhältnis zu betrachten und wurde als solcher an die Hauptamtlichen und Vorstände der Treffs und Zentren weitergeleitet. Das n.e.t.z. steht für für die Diskussion und Vorstellung des Betriebabkommens bei den Hauptamtlichen und Vorständen gerne zur Verfügung.
Das Betriebsabkommen steht im Mitgliederbereich der Datenbank unter Projekte des n.e.t.z. zum Download zur Verfügung. Infos unter info@netz.bz.it.





