Artikel ZB Oktober 2003

Internationales Treffen Offene Jugendarbeit in der Schweiz

Revision des Betäubungsmittelgesetzes und ihre Auswirkungen auf die Jugendarbeit

Vom 10. bis 14. September 2003 fand in Bern das erste internationale Treffen der offenen Jugendarbeit statt. Eingeladen waren Vertreter der offenen Jugendarbeit aus 4 Nationen, Italien, Österreich, Liechtenstein und Deutschland.

Das zentrale Thema war die vom Kanton Bern ausgehende Revision des Betäubungsmittelgesetzes und deren Auswirkungen auf die Jugendarbeit in der Schweiz und den angrenzenden Ländern. Die Koordinatorin der Revision für das Bundesamt für Gesundheit, die Juristin Maria Chiara Saraceni, betonte, dass der Text zur Revision verschiedene Schwerpunkte beinhalte, darunter Maßnahmen zum Jugendschutz und allgemeine Maßnahmen im Bereich Cannabiskonsum und Alkoholkonsum bei Jugendlichen und Erwachsenen. Die allgemeinen Maßnahmen im Bereich Cannabiskonsum beziehen sich vor allem auf die staatliche Kontrolle und Regelung des Angebotes und der Straflosigkeit des Konsums und der Vorbereitungshandlungen.

Laut einem Vergleich zwischen europäischen Ländern mit unterschiedlicher Gesetzgebung im Bereich Cannabiskonsum ist die Anzahl der Konsumenten unabhängig von der Gesetzeslage in den verschiedenen Ländern. Sehr wohl können große Unterschiede auf der Kostenebene ermittelt werden. So schränkt die Verfolgung von Delikten im Zusammenhang mit Cannabiskonsum laut einer Untersuchung des BAP (Bundesamt für Polizeiwesen) die finanziellen und personellen Ressourcen der Strafvollzugsbehörden bei der strafrechtlichen Verfolgung von schwerwiegenderen Delikten im Zusammenhang mit illegalen Substanzen mit zunehmender Repression stark ein. Je nach Kanton wird also der Cannabiskonsum mehr oder weniger toleriert.

Dies bedeutet, dass der mit der Strafverfolgung beauftragte Beamte persönliche abwägen kann, ob er das beobachtete Verhalten verfolgt und es zu einer Anzeige kommt, oder nicht. Damit diese Grauzone in welcher sich viele jugendliche Konsumenten befinden, geklärt werden kann, beinhaltet der Gesetzesvorschlag euch sehr strenge Bestimmungen im Bereich Jugendschutz. Auch will das Bundesamt für Gesundheit in der Revision viel stärker auf das Problem des Alkoholkonsums bei Jugendlichen eingehen. Alkopops, auf einen sehr jungen Kundenstamm abgestimmte Alkohol Mix Getränke, die durch ihren hohen Zuckergehalt den Alkoholgehalt des Getränkes verstärken, sind in ihrem schädigenden Wirkungsgrad laut SFA (Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme) viel höher als Cannabis anzusiedeln und werden von der Alkoholindustrie bei Medien mit einem sehr jungen Publikum stark beworben.

Einer der Angriffspunkte des Vorschlages zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes liegt vor allem in der mangelnden Aussicht auf rasche Realisierung der enthaltenen Maßnahmen. Vor allem für die staatliche Kontrolle von Anbau, Aussaat und Handel von Cannabis, die im Vorschlag als Maßnahme enthalten ist, gibt es noch keine konkreten Umsetzungsvorschläge. Am ehesten kann man sich in der Begutachtungskommission eine Kontrolle durch Meldepflicht wie beim Alkohol vorstellen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die bestehende Vorlage zu einer Volksabstimmung gelangen kann, und daraufhin als Gesetz verabschiedet werden kann, wird in Fachkreisen als sehr gering eingeschätzt. Ein Grund dafür wird vor allem im größer werdenden internationalen Druck der Nachbarländer, die eine repressive Drogenpolitik führen, gesehen.
 


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