Versicherungspolizze für die Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit
Das n.e.t.z. hat von Herbst 2004 - Dezember 2005 zusammen mit Jochen Pichler (Assibroker Glöggl Meran und jahrelang Referent zu Versicherungsthemen im Jukas) eine spezifisch auf die Belange der Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit zugeschnittene Versicherungspolizze ausgearbeitet.Das n.e.t.z. zeichnet ab 01.03.2006 für alle Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit die ausgearbeitete Haftpflicht- und Rechtschutz-Polizze. Das heißt, dass das n.e.t.z. zum Versicherungsnehmer wird. Konkret kann also jeder Verein, der eine Einrichtung wie einen Jugendtreff oder ein Jugendzentrum führt, über das n.e.t.z. einer sehr umfassenden Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung beitreten. Um in den Genuss der Versicherung zu kommen, muss der Beitritt zum n.e.t.z. erfolgen. Der Beitrag variiert je nach der Zahl der Angestellten im Jugendtreff/Jugendzentrum.
Im folgenden ein kurzer Überblick zum Versicherungspaket (Haftpflicht + Rechtsschutz):
1. Haftpflicht:
Versichert sind alle Mitglieder des Netz, einzige Unterscheidung liegt in der maximal möglichen Anzahl an Teilnehmern bei einer Veranstaltung. Hier gibt es zwei Kategorien: Veranstaltungen bis zu 250 Besucher und bis zu 500 Besucher. Für Veranstaltungen im Freien, wie Open Airs etc. welche nur einmal im Jahr stattfinden ist es besser und insgesamt billiger eine eigens für den Veranstaltungstag gültige Versicherung abzuschliessen.- Deckungssummen: RCT 2.5MIO (unico), RCO 2,5MIO/1,5MIO
- Selbstbehalt bei Sachschäden: 250€
- Ausgeschlossen werden explizit Schäden an den Lokalen, welche bei Konzerte, Parties usw. sich ereignen. Hier ist eine Quotierung nach einem positiven Verlauf der ersten Periode möglich.
- RC Angestellte und Mitarbeiter mit Ausnahme jener Freiberufler, welche aufgrund ihres Berufes selbst versichert sein müssen (Bergführer, Raftingguide....)
2. Rechtsschutz:
Die vom n.e.t.z. abgeschlossene Rechtsschutz Variante Super geht über die Erstattung der Spesen für einen Rechtsanwalt hinaus und beinhaltet auch:- Arbeitsrechtsverfahren,
- Streitigkeiten in Zusammenhang mit den Immobilien,
- Vertragsstreitigkeiten mit anderen Versicherungsgesellschaften,
- Vertragsstreitigkeiten mit Lieferanten).


