Kinder- und Jugendanwaltschaft

Kinder- und Jugendanwaltschaft in Südtirol

Am 26. Juni 2009 verabschiedete der Südtiroler Landtag das Gesetz Nr. 3 über die Errichtung einer Kinder- und Jugendanwaltschaft in Südtirol. Das Gesetz wurde am 07.07.2009 im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht (siehe hier) und ist somit bereits in Kraft.

Aufgabe der zukünftigen Kinder- und Jugendanwältin bzw. des zukünftigen Kinder- und Jugendanwaltes wird der Schutz der Rechte junger Menschen (im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren) sein.
Im einzelnen wird die Kinder- und Jugendanwaltschaft über die Anwendung der in Südtirol geltenden internationalen, nationalen und regionalen gesetzlichen Bestimmungen, welche die Rechte der Kinder und Jugendliche betreffen, wachen. Darüber hinaus wird es Aufgabe der/des zu bestellenden KJ-Anwältin/-Anwalts sein, die Kenntnis der individuellen, sozialen und politischen Rechte der Kinder und Jugendlichen zu fördern und auch bei Konflikten zwischen Kindern/Jugendlichen und Eltern vermittelnd zu wirken.
Die KJ-Anwältin/der KJ-Anwalt soll auf die Anregungen und Vorschläge der Kinder und Jugendlichen und der Erwachsenen eingehen, welche darauf abzielen, die Lebenssituation junger Menschen nachhaltig zu verbessern. Die KJA wird junge Menschen in rechtlichen Fragen beraten und auch selbst Vorschläge zur Verbesserung der rechtlichen Situation der Kinder und Jugendlichen einbringen.

Die/der KJ-Anwältin/KJ-Anwalt wird über ein öffentliches Auswahlverfahren ermittelt. Ein Termin für den Wettbewerb steht noch nicht fest.
erstellt von Goebl Markus am 09.07.2009
geändert von Goebl Markus am 09.07.2009


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