Ein Schutzkonzept schafft Sicherheit für Kinder, Jugendliche, Ehrenamtliche und Fachkräfte der Jugendarbeit, legt verbindliche Regeln und Haltungen fest und hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen. Viele Einrichtungen setzen bereits wichtige Maßnahmen um. Der nächste Schritt ist, die eigenen Tätigkeitsfelder zu analysieren, mögliche Risiken zu erkennen, präventive Maßnahmen zu entwickeln und Regeln für den Ernstfall festzulegen – alles zusammengefasst in einem Schutzkonzept, das aktiv gelebt, kontinuierlich reflektiert und weiterentwickelt wird.
Das Amt für Jugendarbeit organisiert ein kurzes Online-Informationstreffen am 23. Februar 2026 um 10:30 Uhr um den Prozess zur Entwicklung eines Schutzkonzeptes zu starten. Eine Vorankündigung wurde bereits verschickt.
Wer sich schon vorab mit der Entwicklung von Schutzkonzepten beschäftigen möchte, findet praxisnahe Materialien bei der bOJA und dem Bundeskanzleramt.
Gemeinsam mit Partner*innen – insbesondere der AGJD – begleiten wir diesen Prozess, unterstützen die Einrichtungen und geben Orientierung. Es bleibt aber Aufgabe jeder Einrichtung, sich aktiv auf den Weg zu machen, das Bewusstsein zu schärfen und eine klare Haltung zu entwickeln.
Weitere Empfehlung:
Fortbildung im Jukas „Hinsehen. Ansprechen. Handeln. Prävention sexualisierter Gewalt in der Arbeit mit jungen Menschen“ mit Maria Reiterer (Forum Prävention).
Rückblick zum Genderfachkreis im Oktober 2024 zum Thema Schutzkonzepte: Schutzkonzepte für die Jugendarbeit – Hintergrund, Nutzen und erste Schritte / netz